Arbeitserlaubnis · Einzelunternehmen · 2026

Arbeitserlaubnis für ausländische Einzelunternehmer in Georgien: wer sie 2026 braucht und wer nicht

Die Regel klingt einfach und ist in der Praxis umstritten: Ausländer ohne Daueraufenthalt, die mit Residenten Georgiens arbeiten, brauchen eine Arbeitserlaubnis. Wir klären, was „mit Residenten arbeiten“ heißt, wie Sie sich von der Remote-Arbeit für Kunden im Ausland abgrenzen und was zu tun ist, wenn Sie auf der falschen Seite der Linie stehen.

Geprüft am 4. September 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung — Ihr Fall bekommt seine eigene Analyse.

Erstes Kapitel

Was sich geändert hat und wen es trifft

Bis vor kurzem stellte sich die Frage kaum: Man reiste visumfrei ein, meldete ein Einzelunternehmen an, stellte Rechnungen und lebte in Ruhe. Inzwischen ist die Regel anders formuliert. Ausländer ohne Daueraufenthalt, die eine Erwerbs- oder Unternehmenstätigkeit mit Residenten Georgiens ausüben, brauchen eine Erlaubnis zur Arbeitstätigkeit.

Das Wort „arbeiten“ ist hier weiter gefasst als die übliche Anstellung. Mindestens drei Rollen fallen darunter: der Einzelunternehmer, der einem georgischen Auftraggeber Leistungen berechnet; der Geschäftsführer der eigenen georgischen Gesellschaft; und der Angestellte mit Arbeitsvertrag bei einem georgischen Arbeitgeber. Die Rechtsform ist jeweils eine andere, das Merkmal dasselbe — auf der Gegenseite steht ein Resident Georgiens.

Die Kehrseite der Regel ist wichtiger als ihre Vorderseite. Sitzen Ihre Auftraggeber und Ihr Arbeitgeber außerhalb Georgiens und Sie leben hier und arbeiten am Laptop, ist in der Regel keine Erlaubnis nötig. Die Pflicht hängt nicht an Ihrer Anwesenheit im Land, sondern daran, mit wem Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Steuerlich hat dieser Fall seine eigene Logik — sie steht in unserem Beitrag Von Georgien aus für eine ausländische Firma arbeiten —, eine Zulassung zur Tätigkeit entsteht daraus jedoch nicht.

Und der ehrliche Teil. Am 4. September 2026 ist die Anwendungspraxis noch im Entstehen: Die Formulierungen lassen Auslegung zu, Klarstellungen erscheinen nach und nach, Grenzfälle werden im Einzelfall entschieden. Wir beschreiben, was wir in laufenden Anträgen tatsächlich sehen, und datieren jede Aussage. Wer Ihnen hier hundertprozentige Sicherheit verspricht, verkauft Zuversicht und keine rechtliche Einschätzung.

Was die Regel nicht aufhebt. Ausländer können weiterhin ein Einzelunternehmen anmelden, den Kleinunternehmerstatus beantragen und 1 % vom Umsatz zahlen. Die Arbeitserlaubnis ist eine eigene Ebene: die Zulassung zur Tätigkeit, nicht das Steuerregime. Der steuerliche Teil steht im Steuer-Guide, die Leistung selbst und ihr Preis auf der Seite Arbeitserlaubnis.

Zweites Kapitel

Auf welcher Seite der Linie Sie stehen

Die Regel klingt abstrakt, prüfen lässt sie sich mit drei konkreten Fragen. Die Antworten liegen in Ihren Verträgen und Kontoauszügen, nicht in Auslegungen.

Erstens: Wer bezahlt Sie. Ein Resident Georgiens ist eine georgische Gesellschaft, ein georgischer Einzelunternehmer oder eine hier ansässige Privatperson. Ein solcher Zahler hat eine georgische Identifikationsnummer, und die steht im Vertrag, auf der Rechnung und im Verwendungszweck. Ein ausländischer Kunde wird nicht dadurch zum Residenten, dass er auf Ihr georgisches Konto überweist: Es zählt der Status des Zahlers, nicht die Bank des Empfängers.

Zweitens: Wo der Vertrag geschlossen wurde und welches Recht gilt. Ein Vertrag mit einem georgischen Partner, georgischem Recht, georgischer Anschrift und hiesigem Gerichtsstand ist ein starkes Indiz für Arbeit mit Residenten. Ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen aus Berlin, Wien oder Zürich schafft dieses Indiz nicht.

Drittens: An wen die Rechnung geht. Nehmen Sie die Rechnungen der letzten zwölf Monate und sehen Sie sich die Empfängerdaten an. Steht auch nur auf einer eine georgische Steuernummer, gehört das Thema geklärt und nicht verschoben.

Es gibt eine vierte Frage, die als Falle wirkt, weil an sie niemand denkt: Sie sind Geschäftsführer Ihrer eigenen Gesellschaft. Viele denken: „Ich bin mein eigener Arbeitgeber, also gibt es kein Verhältnis.“ Aus Sicht der Regel gibt es eines — die Gesellschaft ist Residentin Georgiens, und Sie sind ein Ausländer, der zu ihrer Geschäftsführung bestellt wurde. Das ist der am häufigsten übersehene Fall.

Ein einziger georgischer Kunde genügt als Anlass. Die Regel kennt keine Quote: Es gibt keine Schwelle „mehr als die Hälfte des Umsatzes“ und keine „mehr als fünf Rechnungen“. Ein einmaliges Projekt für eine hiesige Firma fällt formal in dieselbe Kategorie wie ein Dauervertrag. Wie streng das bei Einzelaufträgen gehandhabt wird, hat die Praxis am 4. September 2026 noch nicht gezeigt.

Drittes Kapitel

Der Antrag: Portal, Grundlage, Fristen

Eingereicht wird über das Portal für Arbeitsmigration — elektronisch, mit angehängten Unterlagen. Kernstück des Antrags ist die Grundlage: der Nachweis, welche Tätigkeit Sie konkret ausüben wollen. Beim Einzelunternehmer ist das der Registerauszug samt Verträgen, beim Geschäftsführer der Bestellungsbeschluss und die Unterlagen der Gesellschaft, beim Angestellten der Arbeitsvertrag.

Die Bearbeitung dauert 10 bis 30 Tage. Wie lange genau, hängt von der Auslastung der Behörde ab und davon, ob sie Fehlendes nachfordern muss. Beschleunigen lässt sich das nicht durch Nachfragen, sondern nur durch ein vollständiges Paket bei der ersten Einreichung.

Die Reihenfolge sieht üblicherweise so aus: Zuerst entsteht die Grundlage — die Anmeldung des Einzelunternehmens dauert 1 bis 2 Werktage —, danach geht der Antrag auf die Erlaubnis raus. Wenn Sie beides zugleich erledigen, läuft es über ein Angebot: 400 ₾ für das Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerstatus und 350 ₾ für die Arbeitserlaubnis, staatliche Gebühren als eigene Positionen nach Beleg.

Das überprüfbare Ergebnis dieses Kapitels ist schlicht: Sie sollten ein Dokument in der Hand haben, das Ihre Tätigkeit und Ihren Vertragspartner benennt. Fehlt dieses Dokument, ist es für den Antrag zu früh.

Viertes Kapitel

Erlaubnis und Aufenthaltstitel — zwei verschiedene Papiere

Sie werden ständig verwechselt. Der Aufenthaltstitel beantwortet die Frage „Darf ich hier leben?“. Die Arbeitserlaubnis beantwortet die Frage „Darf ich hier mit Einheimischen arbeiten?“. Das sind zwei Verfahren mit eigenen Fristen und eigenen Grundlagen; das eine ersetzt das andere nicht.

Praktisch hängen sie so zusammen. Der Aufenthaltstitel über unternehmerische Tätigkeit stützt sich auf ein laufendes Einzelunternehmen mit Umsatz. Kommt dieser Umsatz von georgischen Auftraggebern, stellt sich die Frage nach der Erlaubnis automatisch — und besser ist, sie ist zum Zeitpunkt des Antrags bereits geklärt, statt bei der Prüfung der Akte aufzutauchen. Der Aufenthaltstitel über Anstellung stützt sich auf einen Arbeitsvertrag mit einem georgischen Arbeitgeber, also genau auf die Konstellation, die eine Erlaubnis verlangt.

Umgekehrt gilt dasselbe: Die Arbeitserlaubnis allein begründet kein Recht auf längeren Aufenthalt und verlängert den visumfreien Zeitraum nicht. Sie ist eine Zulassung zur Tätigkeit, kein Aufenthaltsstatus.

Prüfen können Sie sich hier mit einer einzigen Frage: Welche zwei Dokumente liegen in Ihrer Mappe, und bis wann gilt jedes davon? Wenn nur eines darin liegt, Ihre Tätigkeit aber beide Seiten berührt, fehlt etwas.

Die Laufzeiten leben getrennt. Die Erlaubnis wird für einen Zeitraum erteilt, der an die Grundlage gebunden ist, der Aufenthaltstitel für seinen eigenen. Wir tragen beide Daten in den Kalender und erinnern rechtzeitig: Eine Verlängerung aus dem laufenden Dokument heraus verläuft ruhiger als eine Reparatur nach der Lücke. Die Grundlagen im Einzelnen stehen auf der Seite Aufenthaltstitel in Georgien.

Fünftes Kapitel

Was passiert, wenn man es einfach lässt

Für eine Tätigkeit ohne Erlaubnis sind Bußgelder vorgesehen — für den Ausländer wie für die georgische Seite, die ihn beschäftigt hat. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht: Sie werden auf untergesetzlicher Ebene festgelegt und überarbeitet, und eine Zahl aus einem fremden Beitrag von vor einem Jahr ist schlechter als gar keine. Den aktuellen Betrag sehen wir zum Zeitpunkt Ihrer Analyse in der geltenden Fassung nach und zeigen Ihnen die Quelle.

Die zweite Folge ist weniger offensichtlich und öfter schmerzhaft: Rückfragen bei Statusanträgen. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, sieht die Behörde Ihre Tätigkeit im Ganzen — Umsätze, Vertragspartner, Verträge. Arbeit mit Residenten ohne Erlaubnis wirkt in diesem Bild unstimmig und kostet Sie unter Umständen nicht ein Bußgeld, sondern eine Ablehnung und einen verlorenen Monat.

Die dritte Folge betrifft Ihren georgischen Vertragspartner. Ein hiesiges Unternehmen, das einen Ausländer ohne Erlaubnis beauftragt, haftet dafür selbst. Größere Auftraggeber wissen das und fragen das Dokument zunehmend vor der Unterschrift ab. Eine fehlende Erlaubnis verengt still den Kreis der Kunden, die Sie annehmen können.

Das nachprüfbare Fazit: Wenn Sie mit Residenten Georgiens arbeiten, sind die Kosten der Legalisierung im Voraus bekannt und überschaubar — die Kosten ihres Fehlens sind es nicht.

Selbsttest

Sechs Fragen, die den Fall entscheiden

  • Haben Sie einen Daueraufenthalt in Georgien? Wenn ja, gilt die Regel für Sie nicht — ein befristeter Titel zählt hier nicht.
  • Ist unter Ihren Zahlern der letzten zwölf Monate mindestens einer mit georgischer Identifikationsnummer?
  • Haben Sie einen Vertrag unterschrieben, dessen Gegenseite eine georgische Firma, ein georgischer Einzelunternehmer oder eine hier ansässige Privatperson ist?
  • Sind Sie Geschäftsführer oder Mitarbeiter einer georgischen Gesellschaft — Ihre eigene LLC eingeschlossen?
  • Haben Sie eine Grundlage für den Antrag: Registerauszug des Einzelunternehmens, Bestellungsbeschluss oder Arbeitsvertrag?
  • Wissen Sie, bis wann Ihr aktueller Aufenthaltsstatus gilt und wann der visumfreie Zeitraum endet?

Lautet die Antwort auf eine der Fragen 2 bis 4 „ja“ und auf die erste „nein“, brauchen Sie die Erlaubnis mit hoher Wahrscheinlichkeit. Wir prüfen das im kostenlosen Erstgespräch anhand Ihrer Unterlagen und sagen es ebenso deutlich, wenn nichts zu beantragen ist.

Fragen

Häufige Fragen zu Einzelunternehmen und Arbeitserlaubnis

In der Regel nein: Die Pflicht knüpft an die Arbeit mit Residenten Georgiens an, nicht daran, dass Sie hier wohnen. Der Status kann sich in dem Moment ändern, in dem eine georgische Firma zu Ihren Kunden zählt. Prüfen sollten Sie das anhand von Verträgen und Rechnungen, nicht nach Gefühl.

Nein. Es zählt der Status des Zahlers, nicht die Bank des Empfängers. Ein ausländisches Unternehmen, das Geld auf Ihr Konto in Tiflis überweist, bleibt ein ausländischer Auftraggeber.

Eher ja: Sie sind Ausländer und leiten eine georgische Gesellschaft. Dass kein Gehalt fließt, hebt das Verhältnis zur Gesellschaft als Residentin nicht auf. Das ist der Fall, der bei Firmengründungen am häufigsten übersehen wird.

Die Bearbeitung dauert 10 bis 30 Tage. Unsere Arbeit an der Erlaubnis kostet 350 ₾, die Anmeldung des Einzelunternehmens mit Kleinunternehmerstatus 400 ₾; staatliche Gebühren werden nach Beleg separat gezahlt und stehen als eigene Zeile im Angebot.

Am 4. September 2026 bildet sich die Anwendungspraxis noch heraus, und ein Teil der Grenzfälle wird individuell entschieden. Wir verfolgen die Klarstellungen, datieren die Aussagen auf dieser Seite und geben eigene Vermutungen nicht als Norm aus.

Verwandte Seiten: Arbeitserlaubnis — Leistung und Preis, Einzelunternehmen anmelden, Firmengründung (LLC), von Georgien aus für eine ausländische Firma arbeiten, Steuer-Guide.

Der nächste Schritt

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