Arbeitserlaubnis in Georgien: Wir prüfen die Pflicht und beantragen für 350 ₾

Nicht jeder Ausländer braucht sie. Wir prüfen anhand Ihrer Verträge, ob eine Erlaubnis erforderlich ist, und reichen die Unterlagen ein. Erteilung in 10–30 Tagen.

Aktualisiert: 5. September 2026.

Ornament und Mosaik an der Fassade eines Hauses in Tbilisi
FotoFassadenmosaik. Tbilisi.
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Im Preis enthalten — 350₾

  • Prüfung, ob Sie eine Erlaubnis benötigen;
  • Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen;
  • Begleitung bis zur Erteilung.
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Ablauf

  1. 01

    Beratung: Wir sehen uns Verträge und Aufenthaltsgrundlage an.

  2. 02

    Wir stellen den Antrag.

  3. 03

    Behördliche Prüfung — 10–30 Tage; wir begleiten Sie bis zum Ergebnis.

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Wichtig zu wissen

Die Pflicht gilt seit dem 1. März 2026: Die Erlaubnis brauchen Ausländer, die mit georgischen Residenten arbeiten — angestellt oder als Einzelunternehmer. Die Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber ist seit dem 15. April 2026 von der Pflicht ausgenommen; für Einzelunternehmer, die einen Aufenthaltstitel brauchen, gilt der Vorbehalt der Verordnung Nr. 321 — solche Fälle prüfen wir einzeln, anhand der Verträge.

Die staatliche Gebühr beträgt 200 ₾ für die Prüfung in 30 Kalendertagen oder 400 ₾ für 10 Arbeitstage, die Verlängerung 200 ₾; gezahlt wird gegen Quittung. Selbständige stellen den Antrag persönlich über das Portal labourmigration.moh.gov.ge und durchlaufen ein Videointerview auf Georgisch oder Englisch; eine Antragstellung per Vollmacht ist nicht vorgesehen. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten die Vorbereitung auf das Interview.

Ein Daueraufenthaltstitel befreit von der Pflicht, ein gewöhnlicher nicht. Das Bußgeld für Arbeit ohne Erlaubnis beträgt 2.000 ₾, bei Wiederholung 4.000 ₾. Wenn nach Ihren Verträgen keine Erlaubnis erforderlich ist, sagen wir es offen in der Beratung — Sie zahlen weder uns noch die Gebühr.

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Typische Situationen

Ein Einzelunternehmer stellt Rechnungen an georgische Kunden. Die Erlaubnis ist erforderlich: Wir bereiten die Unterlagen und die Vorbereitung auf das Videointerview vor; Gebühr 200 ₾, Prüfung bis 30 Tage.

Ein Entwickler arbeitet aus der Ferne für ein Unternehmen aus der EU. Seit dem 15. April 2026 ist diese Arbeit von der Pflicht ausgenommen — wir prüfen die Verträge und geben Ihnen das Ergebnis schriftlich.

Der Geschäftsführer der eigenen kleinen Gesellschaft in Georgien. Für Unternehmen der IV. Kategorie gibt es keine Ausnahme — wir beantragen die Erlaubnis: 350 ₾ plus Gebühr gegen Quittung.

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Häufige Fragen

Wenn Sie Leistungen an georgische Residenten erbringen — ja; der Antrag wird persönlich gestellt, mit Videointerview. Sind die Auftraggeber außerhalb Georgiens, ist die Arbeit für Nichtresidenten seit dem 15. April 2026 von der Pflicht ausgenommen; für Einzelunternehmer, die einen Aufenthaltstitel brauchen, gilt der Vorbehalt der Verordnung Nr. 321 — Ihre Situation prüfen wir in der Beratung, anhand der Verträge.

Ein Bußgeld von 2.000 ₾, bei Wiederholung 4.000 ₾, danach 12.000 ₾; für Arbeitgeber je Ausländer gesondert. Wer am 1. März 2026 bereits arbeitete und in der Datenbank des Ministeriums stand, hat Zeit bis zum 1. Januar 2027. Die Pflicht prüfen wir vor dem Antrag — nach Ihren Verträgen.

Zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichen Behörden und Gebühren. Nach Erhalt des Rechts auf Erwerbstätigkeit wird der Antrag auf den Aufenthaltstitel über Anstellung gestellt: innerhalb von 10 Kalendertagen, wenn Sie in Georgien sind, oder 30 Tage für das D1-Visum aus dem Ausland. Die Kombination „Erlaubnis + Aufenthaltstitel“ führen wir als ein Mandat.

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Beratung

Kostenlose Beratung — 30 Minuten.

Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Wie wir Sie ansprechen dürfen

Wir schreiben dorthin, wo es Ihnen passt

Wir antworten innerhalb eines Werktags.

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